Zuschüsse nach dem Sportförderungsplan
Für folgende Bereiche können Vereine Zuschüsse nach dem Sportförderungsplan beantragen (Text in Auszügen):
Hinweis: Den kompletten Sportförderungsplan können Sie auf der Seite "
Sportförderungsplan" downloaden.
Ziffer III. Unterhaltungskostenzuschüsse städtischer Sportanlagen
1.Sportvereine, die eine städtische Außensportanlage in die eigenverantwortliche Nutzung übernommen und einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit Gelsensport abgeschlossen haben, erhalten pro Spielfeld einen pauschalen Zuschuss in der im jeweiligen Haushaltsplan der Stadt veranschlagten Größenordnung. Die Vergabe der Nutzungszeiten für städtische Außensportanlagen erfolgt durch Gelsensport. Die Belegungspläne für den Vereins- und Schulsport werden von Gelsensport erarbeitet, für den Schulsport ist das Schulverwaltungsamt zuständig. Während der nichtgebundenen Zeit stehen die städtischen Außensportanlagen als sogenannte "Jedermann-Sportstätten" der Bevölkerung zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der damit einhergehenden öffentlich-rechtlichen Verantwortung kommt der Unterhaltung und Förderung dieser Sportstätten Priorität zu.
1.1 Für die in die eigenverantwortliche Nutzung von Sportvereinen übertragenen städtischen Außensportanlagen werden die vertraglich vereinbarten Zuschüsse in vier Raten an die Sportvereine überwiesen.
1.2 Ein Verwendungsnachweis ist von den Zuschussempfängern bis zum 31.03. des Folgejahres zu führen. Die Vorlage des Verwendungsnachweises ist die Grundvoraussetzung für die Förderung.
2. Neben den städtischen Sportanlagen verfügen eine Vielzahl der Gelsenkirchener Sportvereine über eigene oder gepachtete Sportanlagen. Miteinbezogen sind dabei auch Sportstätten, die von Gelsenkirchener Vereinen außerhalb der Stadtgrenzen betrieben werden. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Vereine, die selbstständig vereinseigene oder angemietete Sportanlagen betreiben, unabhängig von der Sportart. Diesen Vereinen kann die Stadt Gelsenkirchen jährlich Zuschüsse zu den laufenden Unterhaltungskosten gewähren.
2.1 Voraussetzung für die Gewährung von Unterhaltungszuschüssen für die vereinseigenen Anlagen ist, dass die jeweilige Anlage
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von einem Gelsenkirchener Sportverein oder
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Sportverband unterhalten wird,
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grundsätzlich den Erfordernissen der jeweiligen Sportart entspricht,
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falls nicht voll ausgelastet, auch anderen Sportvereinen und dem Schulsport zur Verfügung steht.
2.2 Anträge auf die Gewährung von Unterhaltungszuschüssen sollen bis zum 01.05. des laufenden Geschäftsjahres bei Gelsensport eingereicht werden. Ein Verwendungsnachweis ist bis zum 30.03. des Folgejahres zu führen.
Ziffer III. Unterhaltungskostenzuschüsse vereinseigener Sportanlagen
2. Neben den städtischen Sportanlagen verfügen eine Vielzahl der Gelsenkirchener Sportvereine über eigene oder gepachtete Sportanlagen. Miteinbezogen sind dabei auch Sportstätten, die von Gelsenkirchener Vereinen außerhalb der Stadtgrenzen betrieben werden. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Vereine, die selbstständig vereinseigene oder angemietete Sportanlagen betreiben, unabhängig von der Sportart. Diesen Vereinen kann die Stadt Gelsenkirchen jährlich Zuschüsse zu den laufenden Unterhaltungskosten gewähren.
2.1 Voraussetzung für die Gewährung von Unterhaltungszuschüssen für die vereinseigenen Anlagen ist, dass die jeweilige Anlage
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von einem Gelsenkirchener Sportverein oder Sportverband unterhalten wird,
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grundsätzlich den Erfordernissen der jeweiligen Sportart entspricht,
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falls nicht voll ausgelastet, auch anderen Sportvereinen und dem Schulsport zur Verfügung steht.
2.2 Anträge auf die Gewährung von Unterhaltungszuschüssen sollen bis zum 01.05. des laufenden Geschäftsjahres bei Gelsensport eingereicht werden. Ein Verwendungsnachweis ist bis zum 30.03. des Folgejahres zu führen. Die Vorlage des Verwendungsnachweises ist Grundvoraussetzung für die Förderung. Nicht nachgewiesene Zuschüsse sind innerhalb von zwei Monaten nach Prüfung des Verwendungsnachweises zurückzuzahlen. Hierüber ergeht ein schriftlicher Bescheid.
Ziffer IV. Zuschüsse an Sportvereine für die Vermittlung von Wirtschaftswerbung
Sportvereine, die Wirtschaftswerbung (Bandenwerbung) auf städtischen Sportanlagen vermitteln, können auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der vertraglich vereinbarten Ablieferungen der Deutsche Städte-Medien GmbH abzüglich der Mehrwertsteuer erhalten.
Ziffer V. Neubau von vereinseigenen Sportanlagen
1.Die Stadt Gelsenkirchen kann für Baumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten Zuschüsse gewähren, sofern der Bedarf im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung anerkannt und die Finanzierung gesichert ist. Eine multifunktionale Nutzung der Sportanlagen ist nach Möglichkeit anzustreben.
2. Anträge müssen vor Beginn einer Maßnahme und vor Antragsstellung beim Land NW und beim Landessportbund NW spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres bei der Stadt eingereicht werden. Die Stadt leitet Anträge unverzüglich an das Land NW und/oder den Landessportbund NW weiter, soweit der Antragsteller entsprechende Zuschüsse beantragt hat.
2.1 Der Antrag muss enthalten:
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Beschreibung der Maßnahme
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Bautechnische Unterlagen
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Erklärung über die Eigentumsverhältnisse der für die Maßnahme vorgesehenen Grundstücke
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Kostenvoranschlag
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Finanzierungsplan mit Angabe der voraussichtlichen finanziellen Beteiligung Dritter und einem Nachweis der Eigenleistung bzw. des Eigenkapitals
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Angaben zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit des Zuschusses
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Eine von dem satzungsgemäß zur Vertretung des Vereins berechtigten Vorstand unterschriebene Erklärung, dass mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde und dass ein Antrag bei anderen Stellen, insbesondere beim Land NW oder Landessportbund NW, noch nicht gestellt ist.
3. Zu den Kosten des Baues und der Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen kann die Stadt im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse bis zur Höhe von einem Drittel der als angemessen anerkannten Gesamtkosten gewähren.
3.1 Die Zuschüsse werden unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Sportstätten für den vorgesehenen Verwendungszweck mindestens 25 Jahre erhalten bleiben.
Ziffer VII. Durchführung von Sportveranstaltungen
1. Für die Durchführung von Sportveranstaltungen mit besonderer Werbewirkung für die Stadt Gelsenkirchen können Zuschüsse im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden.
Als förderungswürdige Veranstaltungen gelten:
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Deutsche Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften sowie internationale Vergleichskämpfe (Länderkämpfe)
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In Verbindung mit dem jeweiligen Fachverband ausgeschriebene nationale und internationale Wettkämpfe
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Überregionale Wettkämpfe und Veranstaltungen mit einer spezifischen Bedeutung für die Stadt Gelsenkirchen oder Sportveranstaltungen mit nationaler oder internationaler Spitzenbesetzung.
Ziffer VIII. Teilnahme an Veranstaltungen
1. Die Stadt Gelsenkirchen kann im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme von qualifizierten Sportlerinnen und Sportlern an Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften sowie an Olympischen Spielen / Paralympics gewähren. Der Austragungsort muss mindestens 75 km von Gelsenkirchen entfernt sein.
2. Die Höhe des Zuschusses kann für Jugendliche 75 % und für Erwachsene 50 % der Fahrtkosten betragen. Die Berechnung erfolgt nach dem Tarif für die 2. Klasse der Deutschen Bahn AG bzw. auf der Grundlage nachgewiesener Buskosten unter Vorlage der Belege.
3. Die Zuschussanträge sind bei Gelsensport zu stellen; den Anträgen sind als Nachweis für die Teilnahme und eine ordnungsgemäße Verwendung von dem jeweiligen Fachverband ausgestellte bzw. bestätigte Teilnehmer- und Platzierungslisten beizufügen.
Förderung der Übungsarbeit 2007
Anträge ab 1. März im Internet sowie in den März-, April- und Maiausgaben der "Wir im Sport".
Insgesamt stehen für die „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ in diesem Jahr 5, 7 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Summe wurde im Januar in den Landeshaushalt eingestellt und ist gegenüber 2006 auf dem gleichen Niveau geblieben.
Der Antrag zur Förderung der Übungsarbeit kann ab 1. März unter www.wir-im-sport.de als pdf-Datei heruntergeladen oder online ausgefüllt werden. Zur Online-Ausfüllung ist eine Registrierung auf dem Sportportal des LandesSportBundes nötig. (Alle Vereine, die bereits die Bestandserhebung online vornehmen, verfügen über diese Registrierung.) In der "Wir im Sport" wird der Antrag in den März, April- und Maiausgaben zusätzlich abgedruckt. Die Anträge werden nicht mehr per Post verschickt.
Der Verteilerschlüssel der Zuwendungen des Landes NRW hat sich für das Jahr 2007 geändert. Dabei wird der Anteil der Jugendlichen gegenüber den Vorjahren noch höher bewertet. Jetzt erhält der Verein für Mitglieder bis 26 Jahre mit dem Faktor 4 und für Vereinsmitglieder ab 27 Jahren Zuwendungen mit dem Faktor 0,5.
Beispiel: Bei einem Verein mit 100 Mitgliedern - davon 50 Jugendliche unter 26 Jahren und 50 Mitgliedern über 26 Jahren - wird wie folgt gerechnet: 50 x Faktor 4 = 200 und 50 x Faktor 0,5 = 25. Insgesamt wären dies also bei dem 100-Mitglieder starken Verein 225 „gedachte“ Vereinsmitglieder. Durch diese Höherbewertung des Anteils an Jugendlichen stünden ihm nach der neuen Umrechung maximal 5 Zuschusseinheiten zu.
Voraussetzung ist, dass der Verein entsprechend lizenzsierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter einsetzt. Wie hoch die Fördersumme pro Zuschusseinheit sein wird, richtet sich nach der Gesamtzahl der errechneten Zuschusseinheiten, d.h. nach den insgesamt eingegangenen Anträgen. Die Summe wird bis zu den Sommerferien feststehen. Alle Vereine erhalten per Post einen Zuwendungsbescheid.
Weitere Informationen: LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, Angelika Komanek, Tel.: 0203/7381 -935, Email:
angelika.komanek@lsb-nrw.de
Ziffer XI. Förderung des Leistungssports
Die Erhaltung der Sportstätteninfrastruktur und die Förderung des Breitensports sind die zentralen Ziele kommunaler Sportförderung. Der Sportförderungsplan hat somit einen eindeutigen Schwerpunkt.
Auch die Gelsenkirchener Sportvereine haben in ihrer großen Mehrheit eine breitensportliche Orientierung. Dies spiegelt sich im aktuellen Zustand des Leistungssports. Lediglich in einigen Sportarten gibt es leistungssportliche Ansätze. Trotz dieser eindeutigen Priorität des Breitensports ist es ein Ziel kommunaler Sportförderung einen angemessenen Rahmen für den Leistungssport zur Verfügung zu stellen. Der Sportförderungsplan soll dafür die Voraussetzungen schaffen.
Das zentrale Anliegen der Leistungssportförderung in Gelsenkirchen ist der grundlegende Aufbau einer leistungssportlichen Infrastruktur und die Förderung bereits bestehender Projekte. Die Entwicklung grundlegender Strukturen bedarf umfassender Maßnahmen und reduziert sich nicht auf die Bereitstellung städtischer Fördermittel. Die Verantwortlichkeit für den Leistungssport liegt bei den Vereinen und den Fachverbänden. Gelsensport kommt in diesem Prozess eine aktive Moderatorenrolle zu. Ein "Talent-Scout" (für den im Rahmen des Sportförderungsplanes von der Stadt Haushaltsmittel bereit gestellt werden), soll die grundlegenden Vorarbeiten für das notwendige Zusammenwirken von Sportvereinen, Fachverbänden und Schulen erbringen. Dabei sind die Erfahrungen bestehender Projekte zu nutzen und weiter zu entwickeln. Die einzuleitenden Maßnahmen zur Leistungssportförderung sind kontinuierlich fortzuschreiben.
"Alle Bemühungen zielen darauf ab, Kindern und Jugendlichen pädagogisch verantwortbar zum Leistungssport zu führen, wobei die psychophysische Entwicklung der talentierten Sportler/innen berücksichtigt und die erforderliche Spezialisierung in den Sportarten und -disziplinen während der sportlichen Ausbildung zugunsten einer breit angelegten, allgemeinen sportmotorischen Ausbildung soweit wie möglich hinausgeschoben wird. Begleitende Maßnahmen zur Sicherstellung der schulischen Laufbahn und zur Erhaltung der Gesundheit gehören unabdingbar zu einem human gestalteten Leistungssport, will er gesellschaftlich akzeptiert werden."
An erster Stelle aller Aktivitäten besteht die Notwendigkeit, eine umfassende Bestandsaufnahme leistungssportlicher Aktivitäten in Gelsenkirchen vorzunehmen. Dies ist eine vorrangige Aufgabe in der angestrebten Zusammenarbeit mit den interessierten Vereinen und Fachverbänden, die in enger Kooperation mit dem Talent Scout geleistet werden muss.
Einmünden soll dies in ein "Forum zur Leistungssportförderung in Gelsenkirchen". Das Ziel dieser für Gelsenkirchen erstmaligen Veranstaltung ist darin zu sehen, auf dem Hintergrund der aktuellen Zustandsbeschreibung den interessierten Schulen und Vereinen zum einen eine differenzierte Darstellung leistungssportlicher Arbeitsansätze vorzustellen und zum anderen konkrete Maßnahmen zur Leistungssportförderung zu diskutieren. Die Zielgruppe des Forums sind Vereine und Schulen, Fachverbandsvertreter, Übungsleiter, Trainer, Sportlehrer und Sportmediziner. Der Grundstein zum "Neubeginn Leistungssport" kann so gelegt werden.
Auf dem Hintergrund dieser Ergebnisse und der Bereitschaft Gelsenkirchener Sportvereine, sich an der Aufbauarbeit zu beteiligen, lassen sich Strukturen entwickeln, deren Schwerpunkt der Nachwuchsbereich, die Schüler- und Jugendarbeit ist. Folgende Grundüberlegungen sind für die Vereine im Rahmen der Leistungssportförderung von Bedeutung:
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Eine systematische Trainingsstruktur in Abstimmung mit dem Fachverband
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Qualifizierte Übungsleiter und Trainer, die eine vielseitige Grundausbildung und einen Leistungsaufbau gewährleisten
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Die Berücksichtigung von Rahmentrainings-Konzeptionen für Kinder und Jugendliche
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Die Teilnahme am Landesprogramm Talentsuche/Talentförderung
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Teilnahme an der Ruhrolympiade und/oder des Bundeswettbewerbs "Jugend trainiert für Olympia"
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Die Bereitstellung von zusätzlichen und individuellen Sportgeräten im Rahmen der technischen Förderung sowie eine angemessene Trainingsvergütung
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Die Kontrolle und Überprüfung der Fördermaßnahmen
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Die Auswertung von Wettkampfergebnissen
Unter dieser Zielperspektive könnte bei einem Verein oder im Zusammenschluss mehrerer Vereine ein "Leistungszentrum" entstehen, das zunächst nicht unbedingt in die Förderstruktur des Landes eingebunden sein muss. Handelt es sich um ein erfolgreiches Leistungszentrum kann eine Sogwirkung entstehen: Der Bekanntheitsgrad wächst, der Zulauf wird größer und es besteht die Möglichkeit, mehr Sportlerinnen und Sportler zu sichten und - wenn die Voraussetzungen vorliegen - zu integrieren. Eltern haben hier häufig eine unterstützende Funktion und übernehmen zahlreiche Aufgaben im infrastrukturellen Bereich. Idealtypisch wäre die Weiterentwicklung vom "Leistungszentrum" zum Landesstützpunkt oder zu einer der möglichen Ankoppelungen (Satellit). Dies kann zur Folge haben, dass die Sportlerinnen und Sportler in Gelsenkirchen bleiben, andere Talente aus den Nachbarstädten zum Landesstützpunkt kommen und die Qualität des Trainings durch die Einbindung in landesweite Förder- und Unterstützungsprogramme steigt. Veranstaltungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit sind ein weiterer Schritt im Zusammenhang mit sportlicher Leistung Sponsoren zu erschließen.
Der Schwerpunkt der Leistungsförderung für den organisierten Sport sind die Vereine im Zusammenhang der vereinsübergreifenden Förderstruktur des Landes NW. Dabei spielt die Schule als Partner der Vereine eine wesentliche Rolle. In der Kooperation mit den Schulen geht es darum, möglichst viele Talente zu erkennen und den Übergang und die Bindung in die Ausbildungs- und Betreuungsstrukturen der Vereine herzustellen. Dies setzt die Aufnahmefähigkeit und -bereitschaft von Vereinen voraus. Dem Ausschuss für den Schulsport kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Durch die Integration des Talent-Scouts in den Ausschuss kann die Verbindung zwischen Schule und Vereinssport entwickelt werden. Information, Beratung und Koordination des außerschulischen Schulsports einschließlich des schulsportlichen Wettkampfprogramms gehören zu seinen wesentlichen Aufgaben (Talentsichtungs- und -förderungsgruppen, Bundesjugendspiele, Jugend trainiert für Olympia, Schulsportfeste/Schulsportwettkämpfe, Landessportfest der Schulen).
Ein schulisches Instrument zur Wiedererlangung leistungssportlicher Kompetenz für den Sport in Gelsenkirchen kann die Einrichtung von freiwilligen Schülersportarbeitsgemeinschaften im Bereich der Talentsichtung und -förderung sein. Zusätzlich zum Pflichtunterricht können Schulen interessierten Schülerinnen und Schülern freiwillige Schülersportgemeinschaften anbieten. Sie stellen einen Teil des außerunterrichtlichen Schulsports dar. Diese Sportgemeinschaften sind nicht an Klassen, Jahrgänge, Schulen und Schulformen gebunden und können an einer einzelnen Schule oder schul- bzw. schulformübergreifend eingerichtet werden. Das Land NW kann finanzielle Zuwendungen für diese Arbeitsgemeinschaften gewähren, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Talentsichtung und -förderung sind spezielle Formen dieser Sportarbeitsgemeinschaften:
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Talentsichtungsgruppen dienen vorwiegend der Durchführung von Maßnahmen zur Sichtung allgemein sportmotorisch begabter Schülerinnen und Schüler
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Talentförderungsprogramme verfolgen in erster Linie die leistungssportorientierte Förderung talentierter Schülerinnen und Schüler
Hier kann eine Nahtstelle zwischen Sportvereinen und Schulen entstehen. Dieser Prozess der Kooperation zwischen Vereinen, Schulen und dem Ausschuss für Schulsport soll durch den Talent-Scout modellhaft entwickelt werden.
Durch die Integration des Talent-Scouts in die Dachorganisation der Gelsenkirchener Sportvereine können koordinative und planerische Aufgaben zusammengeführt werden:
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Der Prozess der Leistungsförderung wird zwischen allen beteiligten Partnern systematisch geplant und abgestimmt. Dies ist zumindest in der Anfangsphase bis zur geplanten Verselbstständigung von Projekten möglich
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Informationsprozesse und -veranstaltungen für ein kindgemäßes und jugendgerechtes Leistungstraining können initiiert werden
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Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern aller im Nachwuchsleistungssport kooperierender Partner durch die Fachverbände und/oder das Bildungswerk
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Regelmäßiger Erfahrungsaustausch aller im Nachwuchsleistungssport arbeitenden Projekte in Gelsenkirchen und die Kommunikation mit anderen Projekten im Land
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Unterstützung der Leistungssportförderung im Rahmen der Sportstättenvergabe
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Öffentlichkeitswirksame Begleitung der allgemeinen Arbeit und der entstehenden oder existierenden Projekte
Unter dem Gesichtspunkt der ständigen Möglichkeit zur Fortschreibung des Sportförderungsplans wird zunächst auf die gezielte Förderung einzelner Sportlerinnen und Sportler verzichtet. Förderungsfähig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind:
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Vereins- und/oder vereinsübergreifende Projekte zur Förderung des Leistungssports im Nachwuchsbereich, die Zentren sind bzw. sich dazu entwickeln wollen. Innerhalb des Projektes müssen mindestens zwei Jugendsportler/innen trainieren, die in den fachverbandlichen Bestenlisten geführt werden. Sie müssen als begabt und talentiert eingestuft sein. Sportlerinnen und Sportler, die in Sportarten kämpfen/spielen, in denen keine Bestenlisten geführt werden, kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie unter den zehn Erstplatzierten einer Bezirks-, Landes- oder Bundesmeisterschaft fallen.
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Die Nachwuchsförderung soll durch ein zumindest mittelfristiges Konzept (Verein/Schule/Fachverband) abgesichert werden.
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Übungsleiter/innen und/oder Trainer/Trainerinnen, die im Leistungssport arbeiten und über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Die Kosten für diese Fachkräfte sprengen häufig das finanzielle Budget der Vereine. Sie sind förderungsfähig im Rahmen von Projekten.
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Zusätzliches und/oder individuelles Trainingsgerät, das für die spezifische Förderung notwendig ist.
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Fahrtkosten
Der Sportförderungsplan verzichtet bewusst auf die Festlegung und Proportionierung einzelner Zuschussgrößen. Diese sind stark abhängig von den Rahmenbedingungen der einzelnen Sportarten.
Die Entscheidung über die Mittelvergabe wird durch die "Fachgruppe Leistungssport" vorgenommen. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Fachverbände, jeweils einem Vertreter des Gelsensport-Vorstands, des Ausschusses für den Schulsport und der Stadt Gelsenkirchen. Nach einer zweijährigen Erprobungsphase ist über die Entscheidungsstruktur zur Verteilung der Mittel zu befinden. Anträge sollen rechtzeitig - spätestens aber bis zum 30.September - bei Gelsensport eingereicht werden. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizubringen:
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Beschreibung und Begründung der Maßnahme einschließlich einer zeitlichen Perspektive
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Kosten- und Finanzierungsplan
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Stellungnahme des Fachverbandes
Der Verwendungsnachweis ist bis zum 01.03. des folgenden Jahres bei Gelsensport einzureichen.
Ziffer XIII. Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen
1. Die Sportjugend Gelsenkirchen kann den Jugendabteilungen der Gelsenkirchener Sportvereine aus den von der Stadt zur Förderung der Sportjugend zur Verfügung gestellten Mitteln Zuschüsse für die außersportliche Jugendarbeit gewähren. Es können Projekte und Aktionen gefördert werden, die entweder von den Jugendabteilungen der Vereine allein oder in Kooperation mit der Sportjugend durchgeführt werden: Bezuschusst werden:
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Jugendfreizeiten (Mindestdauer: 3 Tage, Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen)
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Fortbildungsveranstaltungen von Jugendabteilungen in Eigenverantwortung
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Umweltaktionen / Umweltseminare
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Sportveranstaltungen mit einem nachweisbaren außersportlichen Freizeitanteil
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Veranstaltungszeiten in Kooperation mit der Sportjugend, mit dem Ziel, modellhafte Projekte zu entwickeln, um im Kinder- und Jugendbereich neue Mitglieder für den Vereinssport zu gewinnen.
2. Die Zuschüsse sollen spätestens bis zum 01.05. des laufenden Kalenderjahres bei der Sportjugend beantragt werden. Eine kurze Beschreibung der Maßnahme ist beizufügen. Förderungsfähige Einzelprojekte der Jugendabteilungen der Vereine werden mit max. 125 EUR bezuschusst. Wenn zwischen der Sportjugend und Einzelvereinen gemeinsame Projekte geplant werden (z.B. modellhafte Aktivitäten) können durch Beschluss des Jugendausschusses höhere Fördermittel vergeben werden.
Ziffer XVIII. Förderung des Behindertensports
Im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel kann die Stadt Gelsenkirchen Zuschüsse zur Förderung des Behindertensports gewähren. Die Förderung ist insbesondere auf folgende Bereiche ausgerichtet:
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Die Durchführung von dezentralen Lehrgängen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durch den Behinderten-Sportverband (BSNW) in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Behindertensport durch kostenlose Bereitstellung von Turn- und Sporthallen bzw. Hallenbädern.
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Die Gewährung von anteiligen Veranstaltungszuschüssen für die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Behinderten und Nichtbehinderten.
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Die Gewährung von Zuschüssen für die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen für Fachübungsleiter (Lizenz nach BSNW-Ausbildung) bis zur Höhe von maximal 100 EUR für einen Übungsleiter pro Verein und Jahr.
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Die Gewährung einer einmaligen Starthilfe in Höhe von 250 EUR pro Sportgruppe für die Einrichtung von Behinderten-Sportgruppen / -abteilungen.
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Die Gewährung von pauschalen Zuschüssen für sportbegleitende Maßnahmen im Rehabilitationssport mit Sportgruppen (mindestens acht Teilnehmer) in Höhe von 120 EUR für die Erstbeschaffung von speziellen Sport- und Reha-Geräten.
Voraussetzungen der Förderung:
Die antragstellenden Behindertensportvereine oder Sportvereine mit Behindertenabteilungen bzw. Selbsthilfeorganisationen müssen dem BSNW und damit dem Landessportbund NW sowie der Fachschaft Behindertensport im Gelsensport angehören.
Die Anträge müssen zeitnah spätestens bis zum 01.09. des laufenden Jahres bei Gelsensport gestellt werden, später eingehende Anträge können im laufenden Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden.
Die Zuschussempfänger sind verpflichtet, bis zum 28.02. des folgenden Jahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Ziffer XX. Auszeichnungen für Verdienste im Sport
1. Für besondere sportliche Erfolge können von der Stadt Gelsenkirchen die Titel Sportlerin des Jahres, Sportler des Jahres und Mannschaft des Jahres - verbunden mit entsprechenden Urkunden und Pokalen - verliehen werden. Außerdem kann in jedem Jahr eine verdiente Persönlichkeit des Gelsenkirchener Sports ausgezeichnet werden.
1.1 Die Wahl erfolgt durch eine Jury, die aus drei Vertretern der im Rat vertretenen Fraktionen, aus drei Vertretern der Ortspresse und drei Vertretern von Gelsensport gebildet wird.
1.2 Vorschläge sind von den Vereinen und Fachschaften möglichst bis zum 30.11. eines jeden Jahres Gelsensport zuzuleiten. Gelsensport erstellt auf der Grundlage der eingegangenen Vorschläge Wahllisten, diese können von der Jury jeweils erweitert werden.
1.3 Die Ehrung wird von dem Oberbürgermeister der Stadt und dem Vorsitzenden von Gelsensport vorgenommen.
2. Die Goldene, die Silberne und die Bronzene Stadtsportmünze der Stadt Gelsenkirchen - verbunden mit entsprechenden Ehrenurkunden - werden für besondere sportliche Leistungen nach festgelegten Kriterien vergeben.
3. Die für die Verleihung der Goldenen, Silbernen und Bronzenen Stadtsportmünze vorgegebenen Leistungen müssen im Rahmen von offiziellen Meisterschaften der organisierten Fachverbände des Deutschen Sportbundes (beginnend mit der Jugendklasse B, einschließlich den Wettkämpfen im Alters / Seniorenbereich im Behindertensport) sowie der Schulen (Jugend trainiert für Olympia) erbracht worden sein.