Sportförderungsplan der Stadt Gelsenkirchen

Mit dem Sportförderungsplan verfolgt die Stadt Gelsenkirchen das Ziel, die tägliche Arbeit der Sportvereine und -verbände zu unterstützen. Diese Aufgabe orientiert sich an dem Bedarf der Vereine und an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Antrags- und förderungsberechtigt sind grundsätzlich alle Sportvereine, unabhängig von der Sportart, die
  • ihren Sitz in Gelsenkirchen haben,
  • Gelsensport, dem zuständigen Fachverband und dem Landessportbund NRW angehören sowie am regelmäßigen Spiel- und Wettkampfbetrieb des Fachverbandes teilnehmen,
  • Mitgliedsbeiträge mindestens in der Höhe erheben, die für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen durch den Landessportbund vorgegeben sind,
  • als gemeinnützig anerkannt sind, einen aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid vorlegen und in das Vereinsregister eingetragen sind (Vereine, die nur als beschränkt gemeinnützig anerkannt sind, können Zuschüsse nur für den gemeinnützig erkannten Bereich des Vereins nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten),
  • eine Haftpflichtversicherung nachweisen,
  • ihre Aufnahmebedingungen und ihre Beiträge so gestaltet haben, dass alle Einzelpersonen, ungeachtet ihres sozialen Standes, eine Mitgliedschaft ermöglicht wird.

Besondere Berücksichtigung erfahren die Vereine, die über eine Jugendabteilung verfügen, die sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins selbständig führt und verwaltet sowie über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel eigenständig entscheiden.
Falls Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen und sämtliche Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, reichen Sie bitte einen schriftlichen Antrag bei Gelsensport ein. Ein Rechtsanspruch auf die gewährung eines Zuschusses besteht hingegen nicht. Einige Antragsformulare finden sie unter der Rubrik "Anträge". (hier link auf Anträge)

Als Ansprechpartner stehen Ihnen

Peter Dekowski
Telefon: 0209/94 79 61-20
e-mail:
peter.dekowski@gelsensport.de

Jürgen Kevenhörster
Telefon: 0209/94 79 61-14

e-mail:juergen.kevenhoerster@gelsensport.de


zur Verfügung.

Die Antragsfristen finden Sie unter der Rubrik Förderbereiche.

Über die Gewährung von Zuschüssen entscheiden die zuständigen Gremien (Bezirksvertretungen oder Sportausschuss) im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel.

Wenn Sie sich nun über die einzelnen Förderbereiche informieren möchten, so klicken Sie hier.


Hier finden Sie den Sportförderungsplan der Stadt Gelsenkirchen zum Download!

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Textauszüge finden Sie auch auf der Seite Förderbereiche.
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