Corona-Virus und Sport in Gelsenkirchen (18.03.2020) | ||
18.03.2020 Wichtige Mitteilung mit Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2020 sowie der Ergänzung vom 17.03.2020 wird gemäß §§ 3 Absatz 1, 7 Absatz 3, 9 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) in Verbindung mit §§ 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), zunächst bis zum 19. April 2020 angewiesen: „[…] 3. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:
4. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem 16.03.2020 zu beschränken und nur unter strengen Auflagen sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich (Besucherregistrierung mit Kotaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc.) zu gestatten:
Für Restaurants und Speisegaststätten ist zudem zu regeln, dass diese frühestens ab 6 uhr öffnen und spätestens ab 15 Uhr zu schließen sind. […] Zuständige Behörde für Maßnahmen nach § 28 IfSG sind nach § 3 ZVO-IfSG Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.“
Die Stadt Gelsenkirchen hat daher ab sofort die Umsetzung des Erlasses angeordnet. Dies bedeutet:
Der Anordnung der Stadt Gelsenkirchen ist Folge zu leisten. Der Erlass ist eindeutig und sieht im Bereich der Sport- und Freizeitanlagen als Begegnungsstätte mit sportlichen und außersportlichen Angeboten keine Ausnahmeregelungen vor. Es wird auch bis auf weiteres keine Abweichungen der Stadt Gelsenkirchen von diesen Regelungen und Maßnahmen geben. Unberührt davon ist die für die jeweilige Sport- und Freizeitanlage dringend notwendige Pflege und Unterhaltung, welche zum Erhalt der Anlage durchgeführt werden muss. Dazu zählt insbesondere auch die fachgerechte Versorgung und Bewegung von Tieren. Alle städtischen Sporthallen, Außensportanlagen und Schwimmhallen hat die Stadt Gelsenkirchen bereits seit dem 13. bzw. 15.03.2020 bis auf weiteres geschlossen.
Weitere wichtige und aktuelle Informationen der Stadt Gelsenkirchen findet ihr hier: www.gelsenkirchen.de/corona. |
