Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" - Aktuelle Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14.10.2020 Im Rahmen des Förderprogramms des Landes NRW für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten stehen für Gelsenkirchener Sportanlagen im Förderzeitraum bis einschließlich 2022 insgesamt 3.557.250 Euro zur Verfügung. Eine Förderung ist nur für vereinseigene Sportanlagen möglich. Wie zwischen dem Land NRW und dem Landessportbund NRW vereinbart, sind in den Gemeinden die jeweils zuständigen Stadt- und Kreissportbünde bzw. Stadtsportverbände für die Entscheidung zuständig, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden sollen. Als Stadtsportbund hat diese Aufgabe in Gelsenkirchen Gelsensport. Dabei wird die Entscheidung demokratisch im Präsidium bzw. Hauptausschuss von ehrenamtlichen, gewählten Vertreterinnen und Vertretern des organisierten Sports getroffen, ganz im Sinne des Landes NRW und des Landessportbundes NRW. Es liegen insgesamt 24 Förderanträge von 22 Gelsenkirchener Sportvereinen vor. Die insgesamt beantragte Fördersumme aller 24 Projekte beträgt 5.272.048,98 Euro und liegt somit 1.714.798,98 Euro über dem zur Verfügung stehenden Budget. Daher werden entweder nicht alle Projekte oder zumindest nicht alle Projekte in der gewünschten Höhe gefördert werden können. Das Projekt des Reitervereins Gelsenkirchen ist der bisher einzige Antrag, der bereits von der Staatskanzlei bewilligt wurde. Der Verein erhält für den Neubau der Reitanlage eine Förderung in Höhe von 401.900,00 Euro (s. Tabelle lfd. Nr. 1). Für zwölf weitere Anträge hat Gelsensport bereits im Juni 2020 eine Förderempfehlung an die Staatskanzlei NRW weitergegeben. Die Gesamtfördersumme dieser zwölf Anträge beläuft sich auf 343.631,98 Euro (s. Tabelle lfd. Nr. 2-13). Hintergrund dieser frühzeitigen Förderempfehlung war, dass es sich um relativ niedrige Fördersummen handelt und die Gesamtsumme weniger als 10% des Gesamtbudgets für Gelsenkirchen ausmacht. Diesen Vereinen wollte Gelsensport bereits Planungssicherheit geben. Die Entscheidung über die Förderung trifft allerdings die Staatskanzlei NRW nach Prüfung der Anträge. Da die Staatskanzlei NRW mitteilen ließ, dass bereits bis Juni 2020 das gesamte Budget des Haushaltsjahres 2020 für das Förderprogramm aufgebraucht wurde, können alle betroffenen Vereine erst Anfang 2021 mit einem positiven Bescheid durch die Staatskanzlei und einer Auszahlung von Fördermitteln rechnen. Darüber hinaus ließ die Staatskanzlei NRW mitteilen, dass dringend davon abgeraten wird, die Baumaßnahmen für bestimmte Zeiträume verbindlich einzuplanen. Es sollte erst dann verbindlich geplant werden, wenn der positive Bescheid der Staatskanzlei NRW ergeht. Über die elf noch offenen Anträge werden die Gremien von Gelsensport voraussichtlich im November 2020 entscheiden und entsprechende Förderempfehlungen an die Staatskanzlei NRW weitergeben. Davon betroffen sind überwiegend Anträge mit relativ hohen Fördersummen (s. Tabelle lfd. Nr. 14-24). Abzüglich der o.g. Projekte (lfd. Nr. 1-13) steht für diese Anträge noch ein Budget in Höhe von 2.811.718,02 Euro zur Verfügung. Da die Summe der beantragten Förderungen jedoch 4.526.517 Euro beträgt, und damit ca. 1.700.000 Euro mehr als zur Verfügung steht, werden nicht alle Projekte in der gewünschten Höhe gefördert werden können. Da dies bereits zu Beginn des Jahres absehbar war, hat sich eine Arbeitsgruppe aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern des Präsidiums und Hauptausschusses intensiv mit der Frage beschäftigt, nach welchen Kriterien eine Entscheidung getroffen werden kann. Für die Entscheidung in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses wird die Arbeitsgruppe eine Entscheidungsvorlage erarbeiten. Dabei fließen objektive Kriterien wie Mitgliederzahl, Jugendanteil, u.a. in die Bewertung ein. Weitere Anträge sind zwar möglich, jedoch werden diese nur berücksichtig, wenn noch Restmittel übrig bleiben, z.B. wenn Vereine die geplante Maßnahme nicht durchführen und den Antrag zurückziehen.
Übersicht der vorliegenden Anträge/Projekte im Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"
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