Individualsport auf kommunalen Sportanlagen im November | ||
10.11.2020 Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlaubt im November ausschließlich "Individiualsport". Dafür stellen wir, verteilt im gesamten Stadtgebiet, insgesamt acht Außensportanlagen der Stadt Gelsenkirchen bereit. Um eine Beaufsichtigung und Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, sind diese ausgewählten Sportanlagen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sportplatzservice besetzt und die Sportanlagen, in Abstimmung mit den jeweils schlüsselverantwortlichen Vereinen, von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr für die Bevölkerung geöffnet. Zur Nutzung der Außensportanlagen gelten folgende Regeln: - Kein Amateursportbetrieb, kein (vereins-)organisiertes Mannschafts-/Gruppentraining, kein Kontaktsport, keine Zuschauer und keine außersportlichen Treffen. Diese Regeln müssen zwingend eingehalten werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Einhaltung hinweisen, sind jedoch aufgefordert, bei unkooperativem Verhalten die Ordnungsbehörden zu informieren. Wir behalten uns vor, Sportanlagen zu schließen, sollte es wiederholt zu unerlaubten (sportlichen) Aktivitäten kommen, wie z.B. Fußballspielen in Gruppen oder Sport ohne Abstand. Folgende kommunale Außensportanlagen können derzeit genutzt werden: Bezirk Süd: Sportanlage Auf der Reihe (Rotthausen) Darüber hinaus steht die Sportanlage "Offene Tür" am Berger See Individualsportlerinnen und -sportlern im November am Dienstag und Donnerstag (jeweils 9.00-17.00 Uhr) und am Wochenende (jeweils 11.00-17.00 Uhr) zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass über die genannten Öffnungszeiten und Sportanlagen hinaus aus organisatorischen Gründen keine weiteren Nutzungszeiten im November möglich sind. |
