Corona-Update: Neue Coronaschutzverordnung NRW ab 25.01.2021 | ||
09.01.2021 Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hat die Landesregierung NRW die aktualisierte Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Für den Sport ergeben sich keine Änderungen, was bedeutet, dass die umfassenden Verbote weiterhin Gültigkeit haben. Die aktuelle Verordnung ist zunächst bis zum 14. Februar 2021 gültig. Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bleibt lediglich individuell betriebener Sport zuhause (z.B. Onlinekurse) oder im Freien außerhalb von Sportanlagen (z.B. Joggen, Walken, Radfahren) zulässig. |
