Öffnung kommunaler Sportanlagen ab 25. Februar 2021 | ||
24.02.2021 Die aktuelle, ab dem 22. Februar 2021 geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW untersagt nach wie vor grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung von Nebenräumen, wie Duschen, Umkleiden, Gemeinschaftsräumen etc. Sie schafft aber Ausnahmen für Sportanlagen unter freiem Himmel. Auf Grundlage der Vorschriften des § 9 (1) der CoronaSchVO wird Gelsensport zunächst 11 Sportanlagen der Stadt Gelsenkirchen für Bürgerinnen und Bürger ab dem 25. Februar 2021 eingeschränkt öffnen und mit eigenem Personal betreuen. Dabei handelt sich um die folgenden Sportanlagen: Bezirk Süd
Bezirk Mitte
Bezirk West
Bezirk Ost
Bezirk Nord
Da laut Verordnung die Einhaltung der Nutzungs- und Abstandsregeln durch die für die Sportanlage Verantwortlichen gewährleistet werden müssen, können personalbedingt zunächst diese Sportanlagen zu den angegebenen Zeiten genutzt werden. Unter Beteiligung der schlüsselverantwortlichen Sportvereine könnten weitere Sportanlagen oder Zeiten hinzukommen. Es gelten die nachfolgenden Nutzungsregeln:
Bitte haltet euch im Sinne aller an diese Regeln und befolgt die Anweisungen des Personals. Danke!
Wir behalten uns vor, bei Personalausfällen oder bei groben Verstößen gegen die Nutzungsregeln, die o.g. Sportanlagen kurzfristig zu schließen. |
